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Worum handelt es sich?

Vereinsarbeit ist eine Arbeitsregelung, die es Vereinen ohne Erwerbszweck und einer Reihe von öffentlichen Einrichtungen ermöglicht, Arbeitnehmer für vorübergehende Tätigkeiten einzustellen.

Die Regelung der Vereinsarbeit richtet sich sowohl an den soziokulturellen Sektor als auch an den Sportsektor.

Nähere Informationen zu den Arbeitgebern und Tätigkeiten

Diese Regelung bietet zwei Vorteile: Zum einen sind so erzielte Einkünfte von Sozialbeiträgen befreit und zum Anderen unterliegen sie einem attraktiven Steuersatz.

Um diese Vorteile zu nutzen, steht dem Arbeitnehmer eine Höchstzahl an Stunden zu, die er pro Jahr für Vereinsarbeit leisten darf.

Nähere Informationen zur maximal zulässigen Stundenzahl

Über einen Onlinedienst(Neues Fenster) ist es möglich, die noch verfügbaren Stunden abzufragen.

Sie möchten Vereinsarbeit leisten oder vertreten eine Organisation? Werfen Sie einen Blick in unsere Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ).

Weitere nützliche Informationen

Ihre Tätigkeit fällt nicht unter die Regelung der Vereinsarbeit?

Möglicherweise sind diese Lösungen für Sie von Interesse: Flexi-Jobs(Neues Fenster), Freiwilligenarbeit(Neues Fenster), Sharing Economy(Neues Fenster)

Wie vorgehen?

Möchte Ihre Organisation jemanden heranziehen, um in seiner oder ihrer Freizeit eine bezahlte Tätigkeit zu übernehmen? Gehen Sie dann so vor:

  1. Schritt 1: Anmeldung als Arbeitgeber beim LSS.

    Zur Registrierung als Arbeitgeber nutzen Sie oder Ihr Bevollmächtigter den Onlinedienst Identifikation des Arbeitgebers (WIDE)(Neues Fenster).

    Nach erfolgreicher Prüfung Ihres in WIDE eingereichten Antrags erhalten Sie (und Ihr Bevollmächtigter) ein Bestätigungsschreiben des LSS mit Ihrer endgültigen LSS-Nummer.

  2. Schritt 2: Abschluss eines Arbeitsvertrages.

    Um im Rahmen der Vereinsarbeit Mitarbeiter zu beschäftigen, müssen Sie einen Arbeitsvertrag abschließen. Dies bedeutet, dass das Arbeitsrecht eingehalten werden muss, einschließlich der gesetzlichen Lohntarife. Einige Ausnahmen von diesen gesetzlichen Regelungen wurden jedoch zugelassen.

    Ihr Verein muss sich gegen Arbeitsunfälle versichern.

  3. Schritt 3: Abgabe der Dimona-Meldung.

    Die Dimona-Meldung muss über den Onlinedienst Dimona(Neues Fenster) eingereicht werden. Hierbei teilen Sie dem LSS jeden Beginn bzw. jede Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses mit. Arbeitsleistungen werden in Stunden gemeldet. Die Dimona muss vor dem Beginn der Tätigkeit eingereicht werden.

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